Grenzmaßlehre, die anzeigt, ob das zu prüfende Verschleißteil abgenutzt ist und ausgetauscht werden muss. Erst wenn das Prüfmaß des zu prüfenden Verschleißteiles über- bzw. unterschritten wird, können die Prüfflächen in bzw. über das verschlissene Teil gleiten. Es muss dann ersetzt werden.